Ansprüche

Ansprüche & Pflichten

Ihre Ansprüche und Pflichten nach einem Verkehrsunfall

Ansprüche und Pflichten als PDF zum Ausdrucken

Ersatzanspruch Anspruch

Im Schadensfall haben Sie einen Anspruch auf:

  • Einen Rechtsanwalt
  • Einen qualifizierten, freien und unabhängigen KFZ Gutachter ihres Vertrauens, der den entstandenen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug bewertet
  • Eine Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl
  • Eine Fiktivauszahlung
  • Einen Mietwagen während der Reparaturdauer des Fahrzeugs oder eine entgeltliche Entschädigung für den Nutzungsausfall

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unterstützen Sie kompetent bei:

Recht haben, heißt nicht Recht bekommen!

  • Forderungen für Schadensersatz
  • Beweissicherung
  • Feststellung des Schadensausmaßes
  • Informationen zur Wertminderung oder Reparaturkosten

Ihre Vorteile, wenn Sie ein Unfallgutachten vom KFZ Gutachter erstellen lassen:

  • Problemlose Schadensregulierung
  • Das Gutachten dient der Beweissicherung
  • Bei Unstimmigkeiten mit der gegnerischen Versicherung haben Sie eine kompetente Unterstützung durch einen Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite
  • Bewahrung vor Prognoserisiken (Reparaturkosten fallen höher aus als erwartet)


Lehnen Sie das Gutachten der gegnerischen Versicherung ab!


Hat die Gegenseite ein Unfallgutachten erstellt, so müssen Sie dies keinesfalls akzeptieren. Denn mit großer Sicherheit wird der Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung nur die Interessen des Unternehmens selbst vertreten, sodass Sie auf viele Ansprüche verzichten müssten. Per Gesetz haben Sie das Recht auf einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter, der für Sie als Geschädigter eines Unfalls kostenfrei ist und dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wir das unabhängige Kfz- Sachverständigenbüro Becht erstellen daher ein Kfz-Haftpflichtgutachten in Ihrem Interesse und zu Ihrem Vorteil. Durch unsere jahrelange Erfahrung finden wir auch die versteckten Schäden, die der Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung „übersehen“ würde. Somit handeln wir einer Fehlentscheidung eines Bagatellschadens der gegnerischen Versicherung entgegen, um Kosten, die für Sie durch eine Folgereparatur, entstehen könnten zu vermeiden. Denn sollten hinterher noch Kosten für Sie durch eine Folgereparatur entstehen, die nicht im Gutachten festgehalten wurden, ist es fast unmöglich hinterher noch Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Deshalb empfehlen wir Ihnen immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, damit kein Unfallschaden versteckt bleibt und mögliche Kosten einer Folgereparatur vermieden werden können, die durch eine falsche Einstufung des Schadens als Bagatellschaden entstehen können.

Daher erstellen wir nicht nur ein Kfz-Haftpflichtgutachten, sondern überprüfen auch den Kostenvoranschlag der Gegenseite für Sie. und klären Sie auf ob


Wann Sie ein Gegengutachten benötigen


Wenn Sie das Gutachten eines von der Versicherung beauftragten Kfz-Gutachters anzweifeln und dagegen gehen wollen, erstellen wie für Sie selbstverständlich ein Gegengutachten und halten den gesamten Schaden fest. Sollte die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten ablehnen, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, der mit unserem Gutachten Ihre Interessen vor Gericht vertreten wird.

Plichten beim Kfz-Schaden

Neben dem wesentlichen Unfallschaden sind weitere Ersatzansprüche möglich:


– Ab- und Anmeldekosten
– Abschleppkosten
– Arbeitsausfall
– Arztkosten
– Bergungskosten
– Entsorgungskosten
– Finanzierungskosten
– Gerichtskosten
– Kosten für das Kennzeichen
– Kosten für HU- und AU-Plakette
– Porto- und Telefonkosten (Einzelnachweis)
– Reparaturbestätigungskosten
– Sachschäden: Bekleidung, mitgeführte Gegenstände etc.
– Schmerzensgeld
– Transportkosten
– Umbaukosten

Erstattung der Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung

Als Geschädigter in einem Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.  Ob Sie während der Reparaturzeit Ihres Kfz einen Mietwagen fahren möchten, der Ihnen von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird oder lieber die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen überlassen. Bei der Wahl der Nutzungsausfallentschädigung, erhalten Sie täglich eine bestimmte Geldsumme, die zur Bezahlung von ÖPNV-Tickets oder Taxirechnungen genutzt werden kann, aber nicht muss. Die Wahl liegt ganz bei Ihnen. Wir, das KFZ Sachverständigenbüro Becht, halten für Sie gern die Nutzungsausfallklasse Ihres Fahrzeugs im Gutachten fest.

Mobil bleiben direkt nach einem Kfz-Unfall

Unmittelbar nach einem Unfall ist es oft der Fall, dass ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist und abgeschleppt werden muss. Tritt dieser Fall ein, so können Sie mit einem Taxi Ihre Heimfahrt bis zu 100km fortsetzen und müssen lediglich die Taxirechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Zuhause angekommen können Sie sich bei der Autovermietung Ihrer Wahl ein Ersatzfahrzeug an Ihre eigene Haustür schicken lassen, um auch während der Reparaturzeit mobil zu bleiben.

Befinden Sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Ausland und ihr Auto ist weder fahrtüchtig noch ist es durch eine Notreparatur wieder verkehrssicher zu machen, empfehlen wir Ihnen eine internationale Autovermietung aufzusuchen, die Ihnen ein Ersatzfahrzeug vorbeibringt.

Personenschaden

Wenn Sie Unfallverletzungen erleiden, haben Sie Anspruch auf:

 

  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
  • Haushaltsführungsschaden
  • Kosten der Kurbehandlung
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Schmerzensgeld
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen
Kfz-Recht und Plficht

Kfz-Kostenvoranschlag vs. Kfz-Gutachten


Wann reicht ein Kostenvoranschlag zur Schadensabwicklung aus?

Generell empfiehlt sich die Schadensabwicklung mittels Kostenvoranschlag nur bei kleineren Schäden (bis 750,- €)

Bei einem höheren Schaden ist ein Kfz-Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen von Vorteil, da folgende Punkte berücksichtigt werden:

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung an.

KFZ- Sachverständigenbüro Becht
Telefonnummer: (+49) 06102-8656723 oder Mobil: (+49) 0178-6664484

Ansprüche im Inland

Ansprüche bei Unfällen im Inland,
jedoch verursacht durch ausländische Versicherungsteilnehmer:

  • Aufgrund der Tatsache, dass der Schaden auf deutsche Boden verursacht wurde, gelten die Gesetze des deutschen Verkehrsrechts

  • Damit so wenig Komplikationen wie möglich entstehen und die Schadensregulierung schnellstmöglich abgewickelt wird, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden

  • Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. nennt Ihnen eine stellvertretende deutsche Versicherung, die den Unfallschaden reguliert.
    Daher ist es essenziell, dass Sie sich die sogenannte „Internationale Grüne Versicherungskarte“ vom Unfallgegner geben lassen. Dies ist unabdingbar, wenn der Unfallschaden wie ein inländischer Kfz-Unfall reguliert werden soll. Mehr zum grüne Karte System

Pflichten und Ansprüche

Ansprüche bei Unfällen im Ausland, jedoch mit inländischen Versicherungsnehmern:

  • Bei einem Verkehrsunfall im Ausland greift in der Regel das nationale Recht des jeweiligen Landes

  • Damit so wenig Komplikationen wie möglich entstehen und die Schadensregulierung schnellstmöglich abgewickelt wird, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden

  • Ein Verkehrsunfall im Ausland ist problematisch, da nicht alle Schadensersatzpositionen von den dortigen Versicherungen akzeptiert und übernommen werden

  • Sie sollten sich vor allem über Kostenübernahme der Kfz-Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten informieren, denn auch hier   gelten andere Gesetze in anderen Ländern

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Rechtliche Pflichten des Anspruchstellers nach einem Unfall:

 

  • Nach einem Verkehrsunfall haben Sie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei sicherheitsrelevanten Schäden an Ihren Kfz zu wahren
  • Wenn Sie sich für einen Kfz-Sachverständigen entscheiden, haben Sie bei der Schadenaufnahme eine Offenbarungsverpflichtung bezüglich der Vor- und Altschäden an Ihrem Kfz.
  • Falls Sie sich dazu entscheiden nach einem Verkehrsunfall Ihr Fahrzeug zu verkaufen, sind sie dazu verpflichtet den potenziellen Käufer über die reparierten Schäden zu unterrichten

 

Zusammenfassend:


Welche Schadenspositionen kann der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mit Hilfe eines Kfz-Sachverständigen und eines Rechtsanwaltes geltend machen?

  • Reparatur:
    Der Geschädigte kann die Instandsetzung seines Fahrzeuges bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes verlangen. Er kann sich den im Gutachten festgestellten Reparaturkostenaufwand auch fiktiv erstatten lassen, ohne dass er verpflichtet wäre, das Fahrzeug zu reparieren. Er kann es reparieren, unrepariert weiter nutzen oder verkaufen.

Ist das beschädigte Fahrzeug ein Neufahrzeug (Fahrleistung bis 1000 km, 4 Wochen nach Zulassung) hat der Geschädigte Anspruch auf Neuwertentschädigung, sofern die Beschädigung so erheblich ist, dass die Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeuges nicht zugemutet werden kann.

  • Reparatur im Totalschadensfall:
    Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten der Instandsetzung bis maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes. Kosten, die die 130 % überschreiten, sind wirtschaftlich nicht vertretbar.

  • Merkantiler Minderwert:
    Die Wertminderung Ihres Fahrzeugs erfahren Sie, wenn sie ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Eine Wertminderung entsteht, wenn dem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall ein geringerer Wert zugeschrieben werden kann als vor dem Unfall. Das Fahrzeug zählt danach als „Unfallwagen“.

  • Mietwagen/Nutzungsentschädigung:
    Für die Zeitdauer der Reparatur kann der Geschädigte einen Mietwagen gleichen Typs, alternativ eine Nutzungsausfallbeschädigung in Geld in Anspruch nehmen.

  • Personenschäden:
    Unfallopfer sollten ihren körperlichen Schaden sofort ärztlich feststellen lassen. Sie haben Anspruch auf Ersatz der Heilungskosten.

  • Schmerzensgeld:
    Die Praxis ermittelt die Schmerzensgeldbeträge in der Regel nach dem ADAC-Handbuch. Der Betroffene muss Art und Umfang seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung beweisen. Der Schmerzensgeldanspruch ist vererblich und übertragbar. Bagatellverletzungen sind nicht relevant.

  • Hausfrauenschaden:
    Der haushaltsführende Ehegatte hat eigene Ersatzansprüche zum Ausgleich seiner Tätigkeitsbehinderung. Die Beeinträchtigung seiner Fähigkeit, Hausarbeiten auszuführen, ist nach den fiktiven Kosten einer Hilfskraft zu bemessen.

  • Beerdigungskosten:
    Ersatzfähig sich die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung, nicht aber die Kosten für die Pflege und Instandsetzung des Grabes (§ 844 I BGB).

  • Entgangene Unterhaltsleistungen:
    Diejenigen, denen gegenüber der Getötete unterhaltspflichtig war, haben Anspruch auf Ersatz des Unterhaltsschadens gegen den Schädiger (§ 844 II BGB).

  • Sachverständigenkosten:
    Der Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall einen Anspruch auf einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl und seines Vertrauens, dessen Kosten die gegnerische Versicherung verpflichtet ist zu übernehmen.

  • Abschleppkosten:
    Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt zu erstatten, falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig oder verkehrssicher ist.

  • Verbringungskosten:
    Kostenaufwand für die Überführung von der Kfz-Werkstatt zur Spezialwerkstatt (z.B. Lackiererei).

  • Kostenpauschale:
    Der Unfallgeschädigte erhält für Zeitverluste, Telefonate bei der Unfallregulierung eine Unkostenpauschale in Höhe von ca. 25 €.

  • Rechtsanwaltskosten:
    Der Geschädigte hat einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Diese Kosten werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.

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