Das Kurzgutachten ist weitgehend dem Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt gleichzusetzen. Unterscheidet sich jedoch sehr von einem normalen Kfz-Gutachten. Warum Sie sich dennoch für ein Kurzgutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen entscheiden sollten, wollen wir hier kurz klären.
Bei einem Kostenvoranschlag berechnet jede Werkstatt Ihren eigenen Stundenlohn. Das kann zu großen Schwankungen im Preis führen. Freie Werkstätten haben meist einen geringeren Stundensatz als Vertragswerkstätte. Dasselbe gilt für Ersatzteile. Die Werkstätten haben verschiedene Hersteller und Lieferanten, von denen Ersatzteile bezogen werden. Vertragswerkstätten in Frankfurt sind meist an feste Preise gebunden, wohingegen die freien Werkstätten auch Billiganbieter hinzuziehen können. Die Preisschwankungen sind somit massiv, was sich deutlich am Kostenvoranschlag bemerkbar macht. Da die Reparaturwerkstätten gelegentlich einen Kostenvoranschlag nur über eine Sichtkontrolle erstellen, kann es passieren das Schäden verborgen bleiben und erst entdeckt werden, wenn es bereits zu-späht ist. Im schlimmsten Fall entdeckt man den Fehler, wenn mit der gegnerischen Versicherung bereits abgerechnet wurde. So kann es schnell passieren, daß der Geschädigte auf seinen Kosten Sitzen bleibt.
Auch bei Kurzgutachten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, wenn dieser unverschuldet ist. Der Geschädigte hat somit keinerlei Kosten zu tragen.Unser Kfz Gutachter Frankfurt Team, erstellt das zu Ihrem Schaden passende Gutachten und rechnet direkt mit der Versicherung ab. Dabei klären unsere Experten, ob es sich um ein Kurzgutachten oder ein normales Kfz-Gutachten handelt. Für sie als Geschädigter macht es somit keinen großen Unterschied, welches Gutachten erstellt wird. Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie deshalb einen freien Kfz Gutachter beauftragen.
Der Bagatellschaden liegt vor, wenn die Höhe des Schadens eine bestimmte Summe nicht unterschreitet. Dieser liegt etwa bei 750 €. Liegen die Schadenskosten in diesem Bereich, besteht die Versicherung meistens darauf, diese nach Kurzgutachten (Kostenvoranschlag) abzurechnen. Wenn im Nachhinein ein höherer Schaden festgestellt wird, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Weitergehend berücksichtigt der Kostenvoranschlag die Wertminderung nicht, die mit einem reparierten Schaden beim Wiederverkauf einsteht. Mit einem Kurzgutachten sind Sie somit auch bei kleinen Schäden richtig beraten. Bei allen Fragen zu unseren Kurzgutachten, können sie sich gerne an unser Kfz Sachverständigenbüro Becht wenden.