Niedrige Preise und geringerer Wertverlust des Fahrzeugs im Vergleich zu Neuwagen sind für viele Autokäufer sehr verlockend. Um ungewollte Überraschungen zu vermeiden, gilt es folgende Dinge zu beachten:
Unser Kaufvertrag zum Download
Niedrige Preise und geringerer Wertverlust des Fahrzeugs im Vergleich zu Neuwagen sind für viele Autokäufer sehr verlockend. Um ungewollte Überraschungen zu vermeiden, gilt es folgende Dinge zu beachten:
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Einen Gebrauchtwagen können Sie bei einem Privatverkäufer, einem Gebrauchtwagenhändler oder einem Markenhändler erwerben. Nach Angaben des ADAC sind Privatverkäufer die beliebteste Anlaufstelle . Im Vergleich zu Gebrauchtwagen- und Markenhändlern ist hier zwar die Auswahl größer und die Preise sind niedriger, allerdings wird Ihnen hier weniger Sicherheit geboten; Privatverkäufer müssen nicht zwangsläufig für später entdeckte Mängel am Auto haften. Hier sind die professionellen Händler klar im Vorteil, denn man kauft das Auto mit Garantien. Hierunter zählen die mindestens einjährige „Sachmängelhaftung“, sowie eine halbjährige „Beweislastumkehr“, daher müssen Händler die Schadensfreiheit vor dem Kauf nachträglich nachweisen.
Wichtig: Garantien gelten häufig nur für Arbeitskosten und decken Materialschäden nur teilweise ab.
Für eine konkrete Preiseinschätzung Ihres, oder eines beliebigen Fahrzeugs, können Sie das kostenlose Onlineportal mobile.de nutzen. Hier werden realistische Preise für das Fahrzeug, das Sie kaufen oder verkaufen möchten, ermittelt. Einen Unterschied zwischen Gebraucht- oder Markenhändler gibt es zwar nicht, jedoch sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie zu einem Händler gehen, der Ihnen von Bekannten oder Freunden empfohlen wurde und der Betrieb in einer Kfz-Innung ist, um sich als Käufer in einem Streitfall an eine Innungs-Schiedsstelle wenden zu können.
Online Plattformen:
Mobile, Autoscout24, Ebaykleinanzeigen
Für eine ausreichende Beurteilung des Fahrzeugs, sollten Sie sich nicht ausschließlich auf Fotos in Online-Inseraten verlassen, sondern Sie sollten das Fahrzeug vor Ort bei Tageslicht genau unter die Lupe nehmen. Schauen Sie hierbei auf das Reifenprofil oder auch auf nachlackierte Stellen. Diese weisen meist auf Unfälle hin. Am einfachsten ist es, wenn Sie online beim TÜV oder dem ADAC die Checklisten aufrufen, die angeben bei welchen Modellen welche Mängel auftreten können.
Überprüfung des Gebrauchtwagens
Vor dem Kauf sollten Sie zwingend auf eine Probefahrt bestehen. Während der Probefahrt, sollten Sie darauf achten, dass sich der Motor kalt starten lässt. Auch sollten Sie mit dem Probewagen auf die Autobahn fahren und bei Bedarf auch zu einer Werkstatt, um einen unabhängigen Blick auf das Fahrzeug zu erhalten.
Darüber hinaus ist bei Privatverkäufern auch der Eindruck des Verhandlungspartners ausschlaggebend. Hier sollten Sie darauf achten, dass der Verkauf des Autos begründet werden kann. Der Privatverkäufer sollte auf Ihre Nachfragen eingehen und kann im besten Fall die Belege für Reparaturen aufweisen. Um eine Manipulation am Kilometerzähler auszuschließen, können Sie einen Abgleich mit Wartungsabständen im Inspektionsheft oder Ölwechselnachweisen im Motorraum vornehmen.
Nach „Finanztest“ sollten die im Inserat oder mündlich erwähnten Eigenschaften im Kaufvertrag stehen. Da Privatverkäufer meist keine vertragliche Garantie anbieten, sollten Sie dies vorab klären. Ist keine Unfallfreiheit gegeben, achten Sie darauf, dass die Mängel exakt und detailliert im Kaufvertrag festgehalten werden. Lassen Sie sich auch unbedingt eine Quittung ausstellen und klären Sie die Versicherungsfrage. Die bisherige Kfz-Versicherung geht zwar nach dem Kauf auf Sie über, jedoch können Sie diese innerhalb einer vierwöchigen Frist kündigen oder auch gleich bei der Ummeldung austauschen. Einen Musterkaufvertrag finden Sie ebenfalls online bei der ADAC.