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Versicherung bei einem Teilkaskoschaden

Der Teilkaskoschaden

Teilkasko-Versicherung lohnenswert ?

Eine Teilkasko-Versicherung lohnt sich immer dann, wenn das zu versichernde Fahrzeug einige Jahre unter der Haube hat. Denn die Prämien der Teilkasko- und auch der Vollkaskoversicherung sind vom Wert Ihres Fahrzeugs abhängig. Durch die unterschiedlichen Leistungen von Teilkasko und Vollkasko, ist die Teilkasko meist die günstigere und in einigen Fällen auch die bessere Wahl. Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen und es liegt ein Totalschaden vor, zahlt die Vollkaskoversicherung nur den Zeitwert.

Teilkaskoschaden Document

Leistungen der Teilkasko-Versicherung


Alle folgenden Leistungen der Teilkasko-Versicherung sind auch in der Vollkasko-Versicherung enthalten:

➔ Brand und Explosion
➔ Diebstahl
➔ Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
➔ Glasschäden
➔ Marderbiss
➔ Schäden an der
➔ Verkabelung
➔ Wildschäden

Hinweis: Sowohl die Vollkasko- als auch die Teilkaskoversicherung übernehmen keine reinen Reifenschäden, außer es ist im Vertrag explizit erwähnt. Auch Schäden, die bedingt sind durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Kernenergie kommt die Versicherung nicht auf.

Teilkasko Schadensfälle

EINBRUCH – DIEBSTAHLSCHADEN


Bei einem Einbruchdiebstahlschaden sollten Sie umgehend die nächste Polizeistation informieren und gegebenenfalls eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Anschließend sollten Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden, sofern eine Kaskoversicherung vorliegt. Im Regelfall wird Ihre Versicherung Ihnen einen Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens zukommen lassen. Keinesfalls sollten Sie selbständig einen Sachverständigen beauftragen, da in einem Kaskofall die Weisungsbefugnis bei der Versicherung liegt und Sie die Kosten für den eigenmächtig beauftragten Sachverständigen tragen müssten.

HAGELSCHADEN

 

Bei bestehender Teilkasko-Versicherung sollten Sie den Hagelschaden unverzüglich ihrer Versicherung melden. Diese beauftragt dann einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Hagelschadens. Keinesfalls sollten Sie selbständig einen Sachverständigen beauftragen, da in einem Kaskofall die Weisungsbefugnis bei der Versicherung liegt und Sie die Kosten für den eigenmächtig beauftragten Sachverständigen tragen müssten.

WILDSCHADEN


Ein Wildschaden ist meldepflichtig, weshalb Sie den Wildunfall direkt der nächsten Polizeidienststelle oder den zuständigen Förstern melden sollten. Auch der Versicherung sollten Sie den Schaden melden (wenn Sie über eine Teilkaskoversicherung verfügen). Keinesfalls sollten Sie selbständig einen Sachverständigen beauftragen, da in einem Kaskofall die Weisungsbefugnis bei der Versicherung liegt und Sie die Kosten für den eigenmächtig beauftragten Sachverständigen tragen müssten.

STURMSCHADEN

 

Bei bestehender Teilkasko-Versicherung sollten Sie den Sturmschaden unverzüglich ihrer Versicherung melden. Wichtig ist, dass Sie den Standort Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Sturms angeben, denn ein Sturmschaden wird erst ab Windstärke 8 Bft als solcher anerkannt. Zur Feststellung eines Wetterschadens, zieht Ihre Versicherung entsprechende Wetterdaten vom zuständigen Wetteramt zur Beurteilung hinzu. Liegt tatsächlich ein Sturmschaden vor, beauftragt Ihre Versicherung einen Sachverständigen zur Beurteilung des Schadens. Keinesfalls sollten Sie selbständig einen Sachverständigen beauftragen, da in einem Kaskofall die Weisungsbefugnis bei der Versicherung liegt und Sie die Kosten für den eigenmächtig beauftragten Sachverständigen tragen müssten.

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