Die Vorteile eines Gutachtens im Überblick - PDF
Unfall- und Schadensgutachten
✦Schadensfeststellung nach Verkehrsunfall
✦Haftpflichtschäden
✦Teilkasko- und Vollkaskoschäden
✦Bagatellschäden
Kurzgutachten bei Bagatellschäden
✦Einfach gelagerter Schaden
✦Schäden an der Fahrzeuglackierung
✦Schäden an Rädern
Wertgutachten
✦Für Oldtimer, Youngtimer
✦Exoten und Sonder-umbauten
✦Prüfgutachten für Gebraucht
-und Leasingfahrzeuge
✦Beratung beim Gebrauchtwagenkauf
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur vollständigen Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Mit Hilfe eines Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen [fiktive Abrechnung]. Benötigen Sie keinen Mietwagen, und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Sachverständigen vorgenommen werden. Bei Fragen kontaktieren sie einfach unser Kfz-Gutachter Frankfurt Team. Desweiteren können Sie auch gerne unser Büro in Neu-isenburg anrufen. Unsere Neu-Isenburger Sachverständige freuen sich auf Ihren Anruf.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und nicht Wissen ob Sie oder der Unfallgegner die Schuld trägt, ist er ratsam eine Beweissicherung zu beauftragen. So können sie ihr Recht auch im Nachhinein noch durchsetzten. Bei der Beweissicherung wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug detailliert aufgenommen. Hierfür müssen Sie nicht nach Neu-Isenburg in unser Büro kommen, unsere Sachverständige kommen direkt zu Ihnen um den Schaden aufzunehmen. Die Dokumentation beinhaltet die Sichtung, Aufzeichnung und das schießen von Fotos. Das Gutachten muss nicht direkt erstellt werden. Sie können sich einige Tage Zeit lassen, ohne sich Sorgen machen zu müssen, falls ein zweiter Schaden an derselben Stelle entsteht. Ihre Ansprüche aus dem ersten Schaden bleiben so weiter bestehen.