Aufgrund der Corona Epidemie fühlen sich viele sicherer, wenn sie mit dem Auto in den Urlaub fahren. So kommt es häufiger zu einem Autounfall im Ausland.
Wie in Deutschland sollte man umgehend nach dem Autounfall die Polizei kontaktieren. Es kommt jedoch vor, dass die Polizei in den jeweiligen Ländern nur zum Unfallort kommt, wenn es Verletzte gibt. Wenn jedoch ein sehr hoher Schaden durch den Unfall entstanden ist, der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis hat oder man sich nicht untereinander einigen kann, solltest du auf das Kommen der Polizei bestehen.
Falls die Polizei nicht zum Unfallort kommt, musst Du dich vor Ort mit dem Unfallgegner einigen. Das stellt sich oft schon als Herausforderung dar, aufgrund der Sprachbarriere.
Wir empfehlen daher, sich einen Europäischen Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache des Urlaubsortes oder einen englischsprachigen ins Auto zu legen. Dieser dient der Schadenaufnahme und beschleunigt oft die Schadenregulierung.
Darüber hinaus gilt das jeweilige Landesrecht, das bedeutet für dich, dass man nicht die gleichen Ansprüche hat wie in Deutschland nach einem Unfall. Dazu zählen teilweise auch die Gutachterkosten.
Hier eine knappe Zusammenfassung bzgl. der Erstattung der Gutachterkosten in manchen europäischen Urlaubszielen:
Kroatien: Wenn ein Gutachten nicht umgangen werden kann oder die gegnerische Versicherung eins verlangt.
Frankreich: Werden in der Regel erstattet, Ausnahmen kommen aber vor.
Italien: Nur während einem Prozess werden die Gutachterkosten erstattet, außergerichtlich nicht.
Österreich: Werden normalerweise erstattet, außer der Schaden wurde von der österreichischen Versicherung besichtigt.
Schweiz: Wenn ein Gutachten erforderlich war und die Versicherung das Fahrzeug nicht selbst besichtigen konnte.
Niederlande: Wenn ein Gutachten nicht umgangen werden kann bzw. ein Totalschaden vorliegt.
Türkei: Kosten türkischer Gutachter werden erstattet, deutsche Gutachtenkosten nur in Ausnahmefällen.
Spanien: Werden nicht erstattet.
Außerdem sind Positionen wie Anwaltskosten und Nutzungsausfallentschädigung bzw. Mietwagenkosten zu prüfen, ob diese in den jeweiligen Ländern ersetzt werden.
FAZIT:
Wir empfehlen unseren Kunden immer einen Unfallbericht ins Auto zu legen. Vor allem ist dieser nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland von Vorteil für die Beweissicherung.