Während unserer Arbeit mit Geschädigten durch fremdverschuldete Autounfälle, hatten wir nun häufiger den Fall, dass das Fahrzeug ein Leasingwagen war. Unsere Kunden waren in so einer Situation zusätzlich verunsichert, wie sie richtig handeln sollen. In diesem Beitrag möchten wir die uns am häufigsten gestellten Fragen kurz und prägnant beantworten.
Nach jedem Autounfall gilt es als erstes die Unfallstelle abzusichern und gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten. Außerdem sollte die Polizei kontaktiert werden. Die Polizei dient zur Aufnahme von Daten und Klärung der Schuldfrage. Falls die Schuldfrage jedoch trotzdem noch unklar sein sollte, raten wir Ihnen einen Anwalt für Verkehrsrecht zur weiteren Regulierung hinzuzuziehen. Die Planung einer Klage in so einer Situation muss mit dem Leasinggeber abgesprochen werden.
Nun zum Leasingvertrag. Die Komplexität bei einem Autounfall mit einem Leasingfahrzeug ist, das drei Parteien involviert sind: Unfallgegner, Leasinggeber und man selbst (Leasingnehmer).
Der Leasingvertrag stellt eine besondere Art eines Mietvertrages dar, somit bleibt der reale Eigentümer des Fahrzeugs der Leasinggeber. Dieser sollte nach einem Autounfall umgehend informiert werden, damit die nächsten Schritte besprochen werden können. Beispielsweise könnte im Leasingvertrag eine Werkstattbindung festgelegt worden sein oder was im Fall eines Totalschadens mit dem Fahrzeug bzw. dem bestehenden Leasingvertrag geschehen soll.
Nichtsdestotrotz ist es auch hier enorm wichtig einen Kfz Gutachter zu beauftragen. Er kann einerseits für den Leasinggeber den entstandenen Schaden dokumentieren und berechnen, andererseits erhält der Geschädigte eine Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer (max. 14 Tage). Außerdem kann nur mit der Beauftragung eines Kfz Gutachters eine Wertminderung geltend gemacht werden. In der Regel steht die Wertminderung bzw. der merkantile Minderwert dem Leasinggeber zu, da dieser auch der Eigentümer ist und den Verlust, der durch den Autounfall verursacht wurde, tragen muss.
Sind beide Parteien teilschuld, minimiert sich auch die Anspruchsgrundlage des Leasingnehmers bzw. Fahrzeughalters. Dabei wird die Haftung prozentual festgelegt und mit den Schadenspositionen verrechnet.
FAZIT
Letztendlich gilt auch bei einem Autounfall mit einem Leasingfahrzeug,
dass der Schaden so vom Unfallgegner bzw. der gegnerischen Versicherung zu
ersetzen ist, als wäre dieser nicht entstanden. Es ist nur wichtig in so einem
Fall den Leasinggeber über das weitere Vorgehen zu informieren.
Falls Du noch weitere Fragen hast, kannst Du uns gerne kontaktieren. Die Beratung ist bei uns kostenlos. (https://becht-sv.de/kfz-gutachter-frankfurt/kontakt/).