Ein Autounfall ist immer sehr nervenaufreibend und ärgerlich, deswegen ist es uns so wichtig, dass der entstandene Schaden so zu ersetzen ist als wäre er nicht vorgefallen. Das kann nur mit einem unabhängigen Kfz Gutachter erreicht werden.
Wir haben in diesem Blogbeitrag zusammengefasst, wie die einige unserer Kunden nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall vorgehen und welche Nachteile dabei entstehen können.
Einige unserer Kunden berichten uns, dass sie als erstes zu
ihrer Werkstatt des Vertrauens gegangen sind, um einen Kostenvoranschlag
erstellen zu lassen, der daraufhin der gegnerischen Versicherung eingereicht wurde.
Das hört sich erstmal sinnvoll an, jedoch ist nicht jedem bewusst, dass einem dadurch
sowohl Kosten entstehen können als auch zustehendes Geld verloren geht. Ein
Kostenvoranschlag kostet heutzutage häufig 10-20% vom errechneten Schaden,
diese Kosten werden in der Regel nicht von der gegnerischen Versicherung
getragen und müssen vom Geschädigten übernommen werden. Außerdem enthält ein
Kostenvoranschlag weder eine Wertminderung noch eine
Nutzungsausfallentschädigung (Definitionen zu beiden Begriffen findest Du
in unserem Lexikon auf der Website – https://becht-sv.de/kfz-lexikon/).
Eine weitere typische Vorgehensweise ist, dass gegnerische
Versicherungen Kontakt zum Geschädigten aufnehmen. Diese behaupten oft, dass
die Kosten eines freien Kfz Gutachters nicht getragen werden. Bei einem
Unfall, an dem der Geschädigte keine Mitschuld trägt, müssen die
Gutachterkosten von der Versicherung des Verursachers getragen werden. Die
Versicherungen haben in der Regel Kooperationsverträge mit Gutachtern, die
gegebenenfalls zugunsten der Versicherung kalkulieren, anders als ein freier
Kfz Sachverständiger. Oder sie fordern vom Geschädigten einen Kostenvoranschlag
an, welcher nicht alle Positionen enthält, die dem Geschädigten zustehen, wie
bereits oben beschrieben.
FAZIT
Wir appellieren an alle Geschädigten ohne jegliche Mitschuld, einen freien Kfz Gutachter nach einem Autounfall hinzuzuziehen.
Deine Vorteile kurz zusammengefasst:
- Du erhältst eine objektive Expertenmeinung, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein vollumfängliches Kfz Gutachten benötigt wird
- Wertminderung, da das Fahrzeug als „Unfallfahrzeug“ gilt und demnach weniger wert ist
- Nutzungsausfallentschädigung, für die Reparaturdauer (max. 14 Tage).