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Kostenvoranschlag oder Gutachten?– Kennst Du den genauen Unterschied?!

Wir erklären hier kurz und knapp, was die genauen Unterschiede sind.

Wenn Du der gegnerischen Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall die Frage stellst, ob Du einen Kostenvoranschlag oder ein Kfz Gutachten benötigst, wird die Antwort in den häufigsten Fällen der Kostenvoranschlag sein. Ist es nicht genau das Gegenteil, von dem was Du eigentlich machen solltest? Gegnerische Versicherungen handeln meistens nicht in Deinem Interesse!

Es kommt auch vor, dass sich Polizisten erlauben eine Meinung zu der Höhe des Unfallschadens zu äußern. Es ist also lediglich eine Meinung und kein Fachwissen.

Außerdem sind auch viele Werkstätten zu diesem Thema nicht zu 100% aufgeklärt. Die Kostenvoranschläge sind sehr zeitaufwendig und garantieren den Werkstätten keinen Reparaturauftrag. Daher werden dem Kunden mittlerweile Kostenvoranschläge in Höhe von 10-20 % der Schadenhöhe in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von der Versicherung nicht getragen.

Hier eine kleine Auflistung der inhaltlichen Unterschiede zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Kfz Gutachten:

 

Ein Kostenvoranschlag beinhaltet…

Ein Gutachten beinhaltet…

Stundenverrechnungssätze

Stundenverrechnungssätze

Ersatzteilpreise

Ersatzteilpreise

X

Die Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

X

Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten

X

Die Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs

X

Eine bildliche Dokumentation der Schäden und des Gesamtzustandes

X

Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs

X

Den Nutzungsausfall

X

Die Ermittlung der Wertminderung

X

Die Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden

Jetzt ist die Frage immer noch nicht beantwortet, wann ein Kostenvoranschlag ausreicht und wann ein Kfz Gutachten benötigt wird. Gesetzlich steht fest, dass ein Kfz Gutachten bei einem unverschuldeten Autounnfall, ab einer Schadenhöhe von 750 € in Auftrag gegeben werden kann, ohne Kostenrisiko für den Geschädigten. Ist der Wert des Schadens darunter, handelt es sich um einen Bagatellschaden. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag völlig aus. Die Beurteilung wie hoch der Schaden ist, bzw. ob es ein Bagatellschaden ist, kann nur ein ausgebildeter Kfz-Gutachter abgeben.

 

FAZIT:

Es handelt sich oft bei diesem Thema um gefährliches Halbwissen. Lass deinen Schaden nach einem Autounfall kostenlos von einem Kfz Gutachter beurteilen. . Er / Sie wird dir eine erste Einschätzung geben, ob ein Kostenvoranschlag ausreichend ist oder ein vollumfängliches Gutachten notwendig ist. Für den Geschädigten entstehen keine Kosten!

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