Ach, da ist doch nichts – Lass´ uns das für Dich beurteilen statt den Unfallgegner!
Jeder kennt es, als Laie einem fremden „Fachmann“ zu vertrauen. In den Hintergrund rückt dabei, ob der Fachmann auch das Beste für einen selbst empfiehlt. In Stresssituationen ist das Gehirn eh schon überladen und so entscheidet man häufig spontan und nach ‚Bauchgefühl‘.
In unserem Blog rund um Autounfälle, Kfz-Versicherungen, Schäden und den damit einhergehenden Kosten möchten wir über typische Situationen, die nicht im eigentlichen Interesse des Geschädigten sind, aufklären, um der oben beschriebenen Problematik entgegenzuwirken.
Unser erster Beitrag beschäftigt sich mit folgendem Szenario, das der eine oder andere vielleicht schon selbst erlebt oder erzählt bekommen hat.
Auf dem Weg zur Arbeit ist einem Kunden von uns ein Fahrzeug hinten drauf gefahren. Unser Kunde war in Eile und hatte nur schnell die Daten mit dem Unfallgegner getauscht. Am selben Nachmittag erhielt er einen Anruf von der gegnerischen Versicherung. Diese Versicherung bot ihm an, das Problem schnell zu klären, indem der Kunde drei Fotos von dem Schaden macht und diese der gegnerischen Versicherung zuschickt. Kurz darauf erhielt er eine Antwort und das Angebot von 300 € für die Reparatur des entstandenen Schadens.

Zuerst erscheint ihm das als sehr einfache und schnelle Lösung des Problems. Außerdem schien ihm der Schaden recht klein. Um sich trotzdem noch einmal abzusichern, fährt er auf dem Heimweg an einer Werkstatt vorbei und fragt wie viel die Reparatur ungefähr Kosten würde und nennt den angebotenen Betrag der gegnerischen Versicherung. Der Werkstattmitarbeiter hält den Betrag für irreal und empfiehlt ihm einen freien und unabhängigen Gutachter aufzusuchen. Über das Internet stieß er auf unser Sachverständigenbüro.
Wir ermittelten eine Schadenhöhe von 2834,51 €.



FAZIT
Gegnerische Versicherungen versuchen oft den entstandenen Schaden des Geschädigten so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass vor allem Reparaturkosten niedrig angesetzt werden. Dadurch werden nicht nur diese eingespart, sondern auch die Gutachter- und die Anwaltskosten. Die Schwierigkeiten entstehen vor allem für den Geschädigten, wenn die Schuldfrage nachträglich in Frage gestellt wird und der Fall vor Gericht geht. Der Geschädigte hat also im Zweifel kein Gutachten, welches vor Gericht akzeptiert wird und keinen Rechtsbeistand.
Wir empfehlen daher sich immer Rat von einem Gutachter zu holen. Die Beratung ist kostenlos und es wird sicher in eurem Interesse gehandelt.