Wurdest du schon von der gegnerischen Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall kontaktiert?
Es war sogar ein erleichterndes Gespräch in dem Dir ein Gutachter, ein Ersatzwagen und eine Werkstatt zusagt wurden – ein Rundum-Paket!
Solche Versprechungen gehören zu den unseriösen Tricks der gegnerischen Versicherungen. Das Ziel ist es die Kosten so gering wie möglich zu halten und die Unwissenheit der Geschädigten auszunutzen.
Auf folgende Argumentationen solltest Du in Zukunft nicht reinfallen:
„Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Gutachter kommt morgen zu Ihnen und bewertet Ihren Schaden vor Ort.“
Generell raten wir davon ab, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu beauftragen auch wenn von der Versicherung behauptet wird, dass ein freier Gutachter nicht bezahlt wird. Der Kfz-Gutachter der Versicherung hat das Ziel die Kosten so gering wie möglich zu halten, indem er den Schaden am Auto geringer kalkuliert als er tatsächlich ist.
„ Ihr Auto ist im verunfallten Zustand mehr wert, als im Gutachten angegeben.“
Diese Aussage wirkt zunächst positiv, hat aber folgenden Hintergrund. Die Versicherung möchte einen höheren Restwert für dein Auto bestimmen. Dieser wird nämlich vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und das ergibt den auszuzahlenden Betrag. Je höher also der Restwert deines Fahrzeugs, desto geringer ist der Betrag den du von der Versicherung erhältst.
„Wir möchten eine zweite Meinung zu Ihrem Schaden einholen und schicken Ihnen daher einen Gutachter.“
Eine zweite Meinung empfiehlt sich nicht, da das Gutachten der gegnerischen Versicherung immer geringer ausfällt. Das Gutachten eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist völlig ausreichend und kann nur mit begründeten Fakten bemängelt werden. In diesem Fall kommt es zu einer Nachbesichtigung, die auch nur in Anwesenheit mit dem beauftragten Gutachter ablaufen sollte, damit das bestmögliche Ergebnis erreicht wird.
„Ein Rechtsanwalt ist nicht notwendig, da das alles komplizierter macht und außerdem besteht ja für Sie eine Kostenminderungspflicht.“
Laut Gesetz hast du bei einem unverschuldeten Unfall einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Wir empfehlen auch unseren Kunden einen zu beauftragen, da dieser sich für den Geschädigten um die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung kümmert und mit uns zusammenarbeitet.
„Wir arbeiten mit Werkstätten zusammen, die Ihr Auto schnellstmöglich reparieren.“
Bei diesen Werkstätten handelt es sich um Vertragswerkstätten der gegnerischen Versicherungen. Diese sind auch darauf bedacht kostengünstig dein Auto zu reparieren, darunter leidet dann meistens die Qualität der Reparatur. Jedoch ist das für den Laien kaum sichtbar. Wählt deswegen immer die Werkstatt eures Vertrauens.
„Wir bieten Ihnen einen Ersatzwagen während Ihr Auto nicht fahrtüchtig ist und repariert wird.“
Laut Gesetz steht Ihnen ein Ersatzwagen in der gleichen Klasse wie Ihr Fahrzeug zu. Die Versicherungen bieten Ihnen jedoch einen Ersatzwagen an, der so günstig wie möglich ist. Dabei wird nicht beachtet welche Fahrzeugklasse dein Fahrzeug ist.
FAZIT
Versicherungen haben das Ziel die entstandenen Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Daher ist es umso wichtiger sich nach einem Autounfall einen Rat von einem freien und unabhängigen Sachverständigen einzuholen.